*Für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es bei Nachweis eine Preisermäßigung von 40 %. Die Ermäßigung gilt nicht, soweit die Kosten von Dritten getragen werden, oder soweit Dritte hierfür ein Darlehen geben, welches erst nach Ende der Bedürftigkeit zurückgezahlt werden muss. Näheres entnehmen Sie bitte der Ermäßigungsvereinbarung.
**Die Kosten für den Fahrlehrer sind extern und nicht in diesem Preis enthalten.